Unternehmensrecht

Wettbewerbs- und Kartellrecht als regulatorisches Element der Marktwirtschaft schafft nicht nur Grenzen sondern auch unternehmerische Möglichkeiten

Das Lauterkeitsrecht beschreibt die Spielregeln fairen wirtschaftlichen Verhaltens, die jedes Unternehmen im Wettbewerb um das Angebot und den Bezug wirtschaftlicher Leistungen einhalten muss. Es dient dem Schutz der Mitbewerber und der Verbraucher sowie dem Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb. Hinsichtlich der Beziehungen eines Unternehmens zum Verbraucher beruht es auf der Richtlinie 2005/29/EG gegen unlautere Geschäftspraktiken.
Das Kartellrecht schützt den Wettbewerb als die geltende Wirtschaftsordnung in ihrer Struktur. Es soll den freien Leistungswettbewerb als solchen gewährleisten, Monopole und wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen sowie abgestimmte Verhaltensweisen von Wettbewerbern verhindern und volkswirtschaftliche Stabilität schaffen.

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Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter

Christian Schlundt

Rechtsanwalt für Datenschutz und Unternehmensrecht
Whitefield Rechtsanwaltskanzlei, Kärntnerplatz 5, 80686 München
0123456789

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