Für 98% unserer Mandanten entstehen neben der Monatspauschale keine weiteren Kosten für den Datenschutzbeauftragten.
Unser Leistungspaket: Rechtsanwalt als Datenschutzbeauftragter mit Haftungsübernahme
Datenschutzbeauftragter: Datenschutz Basics
- Ernennung zu Ihrem externen Datenschutzbeauftragten
- Handlungsempfehlungen zur Umsetzung der DSGVO
- Beratung Datenschutzerklärung auf Ihrer Webseite
- Mitarbeiter Schulungen & Datengeheimnisverpflichtung
- Datenschutz-Dossiers mit techn. & rechtl. Updates
- Jährliche Tätigkeitsberichte an die Geschäftsführung
- Datenschutzsiegel für Ihre Webseite & Kommunikation
Datenschutz-Dokumentation
- Datenschutzstrategie, Organisatorische Richtlinien und Handlungsanweisungen
- Technische Richtlinien und Handlungsanweisungen
- Technisch-organisatorische Maßnahmen (TOM)
- Berichte (Vorfallbericht, Bericht über Anfragen von Betroffenen und Behörden, Jahresbericht, Prüfberichte)
- Nachweise (Schulungsnachweise, Vorfallsmeldungen, Anfragen Behörden und Betroffener, Einwilligungen, Vertraulichkeitspflichten der Beschäftigten, Prüfkontrolle AV, Quittierung Schlüsselausgabe, Inventarliste Datenträger, Eingabeprotokolle, Schwellenwertprüfung, Überprüfung VV)
- Standardprozesse bzw. Datenverarbeitungstätigkeiten (Personal, CRM, Videoüberwachung etc.)
Auftragsverarbeitungsverträge (AVV)
- Erstellung der AVV für Ihre Lieferanten und Partner
- Prüfung der von Ihren Kunden erstellten AVV
Inkludierte Beratungsstunden
flexibel von Ihnen einsetzbar für
- Bearbeitung der Anfragen von Behörden & Betroffenen
- Prüfung von Dokumenten für Mitarbeiter & Kunden
- Prüfung der Konformität von Software/Hardware
Jede weitere Stunde EUR 250,00
Einrichtung des Datenschutzmanagements
- schnell und unkompliziert
- in der Monatspauschale bereits enthalten
Datenschutzbeauftragter erst ab 20 Mitarbeitern Pflicht
Vor kurzem wurde ein Gesetzesentwurf vom Bundestag verabschiedet. Dieser soll die Schwelle, ab der Betriebe einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen, nun von 10 auf 20 Mitarbeiter anheben. Gezählt werden hierbei Mitarbeiter, welche regelmäßig mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten befasst sind
Enthusiasten sehen hier eine Maßnahme für einen Bürokratieabbau, von dem 90% der Handwerksbetriebe profitieren würden.
Kritiker wie der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber sehen das allerdings anders. Er erklärt, dass es eine falsche Maßnahme sei, die die Wahrung des hohen Datenschutzniveaus in Deutschland ernsthaft gefährden könne:
„Es sei nicht ersichtlich, warum man ein Erfolgsmodell auf einmal aufweichen sollte“.
Zudem seien Unternehmen, die nach dieser Änderung keinen Datenschutzbeauftragten mehr bestellen müssten, dennoch verpflichtet, die Vorgaben des Datenschutzes einzuhalten! Daher sind auch kleine Betriebe mit Blick auf die eigene Rechtssicherheit gut beraten, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragen zu benennen. Andernfalls drohen hohe Bußgelder.
Der Grünen-Abgeordneten Konstantin von Notz, fasst den Gesetzesentwurf vollkommen zutreffend zusammen:
„Der Schaden für die Wirtschaft ist größer als der Nutzen. Die Pflichten bleiben exakt dieselben, es ist nur niemand mehr zuständig. Dadurch steigt das Haftungsrisiko .“
Über 95% aller Websites betroffen: nach EuGH Urteil (EuGH C-40/17) sind Einwilligungen für Tracking Cookies immer erforderlich!
Das Urteil des EuGH (EuGH C-40/17) schafft endlich Klarheit. Der reine Hinweis auf Tracking Cookies ist nicht ausreichend. Vielmehr ist eine Einwilligung des Users erforderlich. Dies sollte ernst genommen werden, denn Verstöße können nun ausdrücklich abgemahnt werden.
Wer ist von diesem Urteil betroffen?
Jeder Websitebetreiber, der zu Analysezwecken Tracking Cookies einsetzt.
Welche Änderungen sind nun erforderlich?
Falls Ihre Website bislang nur ein Cookie Banner mit Hinweis verwendet, muss nun eine Cookie Banner oder Consent Tool mit echter Opt-In Möglichkeit verwendet werden. Hierbei ist zu beachten: Analysedaten dürfen erst dann übertragen werden, wenn tatsächlich die Einwilligung abgegeben wurde und nicht bereits beim Aufrufen der Website!
Darüber hinaus muss wie bisher natürlich auf eine korrekte Datenschutzerklärung der Website geachtet werden. Diese können Sie sich gerne von unseren Anwälten erstellen lassen.