
Über 95% aller Websites betroffen: nach EuGH Urteil (EuGH C-40/17) sind Einwilligungen für Tracking Cookies immer erforderlich!
Das aktuelle Urteil des EuGH (EuGH C-40/17) schafft endlich Klarheit. Der reine Hinweis auf Tracking Cookies ist nicht ausreichend. Vielmehr ist eine Einwilligung des Users erforderlich. Dies sollte ernst genommen werden, denn Verstöße können nun ausdrücklich abgemahnt werden.
Wer ist von diesem Urteil betroffen?
Jeder Websitebetreiber, der zu Analysezwecken Tracking Cookies einsetzt.
Welche Änderungen sind nun erforderlich?
Falls Ihre Website bislang nur ein Cookie Banner mit Hinweis verwendet, muss nun eine Cookie Banner oder Consent Tool mit echter Opt-In Möglichkeit verwendet werden. Hierbei ist zu beachten: Analysedaten dürfen erst dann übertragen werden, wenn tatsächlich die Einwilligung abgegeben wurde und nicht bereits beim Aufrufen der Website!
Darüber hinaus muss wie bisher natürlich auf eine korrekte Datenschutzerklärung der Website geachtet werden. Diese können Sie sich gerne kostenlos von unseren Anwälten erstellenlassen.
Autor: Rechtsanwalt Christian Schlundt